Samstag, 1. März 2008

Chaosradio über Computerverwanzung

Der monatliche Chaosradio Podcast (http://chaosradio.ccc.de/) behandelt in seiner aktuellen Sendung das Thema Onlinedurchsuchung.
Dafür sind sie live bei der Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgericht dabei gewesen um in diesem Podcast über das Thema "Computerverwanzung - Aktuelle Berichterstattung über den Status Quo im Bereich Online-Durchsuchung" berichten zu können.

Downloaden könnt Ihr die Sendung hier:

http://chaosradio.ccc.de/cr132.html


(Quelle: http://netzpolitik.org/2008/chaosradio-132-computerverwanzung/)

Sendung über Urheberrecht im digitalen Zeitalter

Der Deutschlandfunk strahlte am 28. Februar 2008 eine Stunde lang eine Sendung über das Urheberrecht im digitalen Zeitalter aus.
In einer Diskussionsrunde wurde über DRM, die Filterung von Filesharingverkehr oder auch das mangelnde Unrechtsbewusstsein der Kunden gesprochen.

Mit dabei waren Stefan Michalk, Geschäftsführer des Bundesverbandes der Musikindustrie, Christian Solmecke, Rechtsanwalt der Kölner Kanzlei Wilde und Beuger (http://www.wbe-law.de/), die Filesharer gerichtlich vertritt, sowie der c't-Redakteur Sven Hansen.

Hier könnt ihr die Sendung als MP3 downloaden:

http://ondemand-mp3.dradio.de/file/dradio/2008/02/28/dlf_20080228_1010_ec6cf81e.mp3


(Quelle: http://www.gulli.com/news/urheberrecht-im-2008-02-29/)

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden

Das Bundesverfassungsgericht hat am 27. Februar sein Urteil zum Thema Onlinedurchsuchung gesprochen.

Zusammengefasst kann gesagt werden, dass dem Staat das Ausspähen der Festplatte bei konkreten Anhaltspunkten einer Gefahr für Leib, Leben und Freiheit sowie bei Bedrohungen, die gegen den Staat direkt gehen, erlaubt wurde.

Darüber hinaus wurde mit dem Recht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme ein neues Grundrecht erschaffen.

Das Urteil besagt zwar, das nur bei einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut das Ausspähen zulässig ist, doch was konkrete Gefahr bedeutet, ist sicherlich auch Auslegungssache der zuständigen Behörden.

(Siehe auch: http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20080227_1bvr037007.html)


(Quelle: http://netzpolitik.org/2008/die-entscheidung-online-durchsuchung-beim-bundesverfassungsgericht/, http://www.heise.de/newsticker/meldung/104125)