Mittwoch, 6. Februar 2008

Bundeswehr bewacht Sicherheitskonferenz in München

Das die Bundeswehr für die innere Sicherheit zuständig ist, verbietet eigentlich der Artikel 87a unseres Grundgesetzes. Am kommenden Wochenende aber werden 110 bewaffnete Soldaten die Münchener Sicherheitskonferenz im Tagungshotel Bayerischer Hof sichern. Dazu bedient man sich eines juristischen Kniffes: Der private Veranstalter übertrug kurzerhand das Hausrecht an die Bundeswehr - im Zweifel eben mit Gewalt durchzusetzen.

Eine Sprecherin des Verteidigungsministeriums meinte gegenüber der Zeit online, das solche Einsätze nicht neu wären. Möglicherweise sei dies nur noch nicht so bewusst wahrgenommen worden. Auf die Frage, ob die Soldaten jedes Jahr bewaffnet sind, wusste das Verteidigungsministerium keine Antwort.

Beim Bundesinnenministerium wusste man von solchen Einsätzen nichts und verwies darauf, das solche Dinge Angelegenheiten der Länder seien.
Ebenso im bayerischen Staatsministerium des Inneren war man über diese Fakten verwundert.

Schon in Heiligendamm sorgten Bundeswehrsoldaten für den Schutz eines zivilen Objektes, dort allerdings unbewaffnet. Und schon damals löste dieses Vorgehen heftige Diskussionen aus, ob dies rechtens gewesen sei.


(Quelle: http://www.zeit.de/online/2008/06/sicherheitskonferenz-bundeswehr?page=all, http://dejure.org/gesetze/GG/87a.html)