Samstag, 2. Februar 2008

Falsch formuliertes Gesetz in Italien erlaubt mp3 Kopien

Ein falsch formuliertes Gesetz zum Thema Copyright sorgt in Italien für Wirbel.
Denn in ihrem neuen Urhebergesetz heisst es, das "Verlustbehaftete" Kopien zu Bildungs- und Wissenschaftszwecken nichtkommerziell angeboten werden dürfen.
Verlustbehaftet sind indes auch mp3 Dateien, was offensichtlich bei der Formulierung des Gesetzes übersehen worden ist.
Damit wäre der Tausch von mp3 Dateien praktisch legalisiert.

Wie http://www.gulli.com/ berichtet, ist das Gesetz bereits im Wortlaut niedergeschrieben und von Senat und Parlament angenommen worden. Jetzt wartet es nur noch auf die offizielle Veröffentlichung.

Spekuliert wird darüber, ob das in Kraft getretene Gesetz für die Einstellung aller laufender Verfahren wegen Urheberrechtsverletzungen führen könnte.
So soll bereits im Jahr 2000 ein falsch formuliertes Gesetz dazu geführt haben, das kurzzeitig TV-Decoderkarten erlaubt wurden. Obwohl das Gesetz kurz daraufhin verbessert wurde, sollen alle laufenden Verfahren eingestellt worden sein.



(Quelle: http://www.gulli.com/news/filesharing-versehentlich-2008-02-01/)