Donnerstag, 21. Februar 2008

Zentralisiertes Melderegister für Deutschland

Seit mehr als einem Jahr plant das Bundesinnenministerium ein zentrales Melderegister in Deutschland einzuführen. Gespeichert werden sollen rund 30 Datenpunkte aller in Deutschland lebenden Menschen. Darunter fallen unter anderem frühere Anschriften, das Datum einer Hochzeit oder auch der Geburtstag des Lebenspartners sowie die SteuerID.

Gerade die Aufnahme dieser ID lässt Datenschützer Alarm schlagen. Denn schon damals wurde gewarnt, das die SteuerID eben nicht nur Steuerverfahren erleichtern soll, sondern auch als eindeutiges Personenkennzeichen dienen könne. (Siehe auch: http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_53848/DE/Wirtschaft__und__Verwaltung/Steuern/Steueridentifikationsnummer/020.html?__nnn=true)

Eigentlich hatte das Bundesverfassungsgericht bereits 1969 in einem Urteil entschieden, dass es kein allgemeines Personenkennzeichen für die gesamte Bevölkerung geben darf.
Das Bundesinnenministerium ist sich aber sicher, das bestehende Vorgaben aus der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zum Recht auf informationelle Selbstbestimmung und zum Verbot eines bereichsübergreifenden Personenkennzeichens beachtet werden würden.


(Quelle: http://netzpolitik.org/2008/zentrales-melderegister-und-der-datenschutz/, http://www.zeit.de/online/2008/08/melderegister-steueridentifikationsnummer?page=all)