Samstag, 1. März 2008

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden

Das Bundesverfassungsgericht hat am 27. Februar sein Urteil zum Thema Onlinedurchsuchung gesprochen.

Zusammengefasst kann gesagt werden, dass dem Staat das Ausspähen der Festplatte bei konkreten Anhaltspunkten einer Gefahr für Leib, Leben und Freiheit sowie bei Bedrohungen, die gegen den Staat direkt gehen, erlaubt wurde.

Darüber hinaus wurde mit dem Recht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme ein neues Grundrecht erschaffen.

Das Urteil besagt zwar, das nur bei einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut das Ausspähen zulässig ist, doch was konkrete Gefahr bedeutet, ist sicherlich auch Auslegungssache der zuständigen Behörden.

(Siehe auch: http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20080227_1bvr037007.html)


(Quelle: http://netzpolitik.org/2008/die-entscheidung-online-durchsuchung-beim-bundesverfassungsgericht/, http://www.heise.de/newsticker/meldung/104125)

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