Montag, 24. März 2008

Verurteilung bestraft Cannabis-Züchter hart

Ende Januar führte das LKA eine bundesweite Razzia gegen Kunden des Aachener Grow-Shops "Catweazel".

Nun gibt es eine erste Verurteilung in Albstadt. Der Angeklagte hatte in besagtem Shop bestellt und es sich auf dem Postweg zuschicken lassen.

Aufgrund von 8 Cannabis-Pflanzen mit jeweils zirka 20 cm Höhe muss er nun 3000 Euro (125 Tagessätze mit 24 Euro) Strafe bezahlen.

Insgesamt wurden bei der Aktion des LKA 235 Wohn- und Geschäftsräume durchsucht.
Dabei wurden nur 2 "Profiplantagen" und 9 "Grossplantagen" mit 100 bis 1000 Planzen entdeckt.
66 Durchsuchungen bestraften nur Kleinbauer und bei 158 der durchsuchten Wohnungen gab es gar kein Ergebnis.

Was bedeutet, das bei fast 95 Prozent der Durchsuchten keine oder nur geringste Mengen gefunden wurden.

Das Grüne Hilfe Netzwerk e. V. (http://www.gruene-hilfe.de/) berfürchtet nun, das sich Grower und Growerinnen nun vermehrt wieder dem Schwarzmarkt zuwenden werden. Und deren Bedingungen sind oft unsauber. Nicht selten nämlich werden dort gefährliche Streckmittel eingesetzt. So wurde im Umkreis von Leipzig dem Endprodukt zum Beispiel gefährliches bleivergiftetes Gras beigemischt.


(Quellen: http://www.gulli.com/news/haschisch-cannabis-z-chter-2008-03-23/, http://www.gruene-hilfe.de/2008/03/22/harte-urteile-gegen-eigenbedarf-growerinnen-befoerdern-schwarzmarkt/)

Mittwoch, 12. März 2008

Demonstration in Köln für einen Morgen in Freiheit

Am Samstag, den 15. März 2008 treffen sich Bürgerinnen und Bürger um 14 Uhr am Roncalli-Platz in Köln ("Domplatte") um gegen die fortschreitende Überwachung durch Staat und Wirtschaft zu demonstrieren.

Das organisierende Bündnis (http://www.fuer-ein-morgen-in-freiheit.de/) dieser Demo besteht aus folgenden Mitgliedern:


▪ die Kölner Bürgerrechtsinitiative "Freiheit ist Sicherheit"
▪ der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung
▪ der Chaos Computer Club Köln
▪ die Grünen Köln
▪ FoeBuD e.V.
▪ die Linke.Köln
▪ der Bezirksverband Köln der Piratenpartei
▪ der Landesverband NRW der Piratenpartei
▪ der Verband der freien Lektorinnen und Lektoren

deren Aufruf zur Demonstration mitgetragen wird von

▪ Bündnis 90/Die Grünen Landesverband NRW
▪ DGB
▪ Die Linke Landesverband NRW
▪ Die Linke Ortsverband Bergisch-Gladbach
▪ Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union in ver.di
▪ Freie Ärzteschaft e.V.
▪ Piratenpartei Landesverband Hamburg
▪ Piratenpartei Landesverband Rheinland-Pfalz
▪ Kein Mensch ist illegal
▪ Reflect
▪ AG unabhängiger Dermatologen (AGuD)
▪ Die Neue Richtervereinigung

Für die folgenden Forderungen wird auf die Strasse gegangen:

▪ Stopp der Totalprotokollierung von Telefon, Handy, Email und Internet (Vorratsdatenspeicherung)
▪ Stopp der Planungen zur geheimen Durchsuchung von Computern (Onlinedurchsuchung)
▪ Stopp der biometrischen Erfassung unbescholtener Bürger
▪ Keine Speicherung von Flugpassagierdaten sowie Weitergabe dieser Daten an Drittstaaten
▪ Kein automatischer Kfz-Kennzeichenabgleich auf öffentlichen Straßen
▪ Stopp aller geplanten Gesetzesvorhaben, die eine noch weiträumigere Überwachung der Bürger zum Ziel haben
▪ Überprüfung bestehender Überwachungsgesetze

Macht alle mit! - Es geht um unsere Freiheit.

(Quellen: http://www.ccc.de/updates/2008/demo-koeln, http://www.fuer-ein-morgen-in-freiheit.de/)

Samstag, 8. März 2008

J!Cast zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Onlinedurchsuchung

J!Cast (http://www.jcast.de/), der Podcast über Informations- Telekommunikations- und Medienrecht redet in Folge 53 über das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Onlinedurchsuchung.

Zufinden gibt es den Podcast hier:
http://www.jcast.de//index.php?option=com_content&task=view&id=64&Itemid=12


Direktdownload des Podcasts:
http://www.jcast.de/podcast/lb/get.php?web=http://jcast.podspot.de/files/JCast_53_Online-Durchsuchung.Mp3



(Quelle: http://netzpolitik.org/2008/jcast-53-das-bundesverfassungsgerichtsurteil-zur-online-durchsuchung/)

Samstag, 1. März 2008

Chaosradio über Computerverwanzung

Der monatliche Chaosradio Podcast (http://chaosradio.ccc.de/) behandelt in seiner aktuellen Sendung das Thema Onlinedurchsuchung.
Dafür sind sie live bei der Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgericht dabei gewesen um in diesem Podcast über das Thema "Computerverwanzung - Aktuelle Berichterstattung über den Status Quo im Bereich Online-Durchsuchung" berichten zu können.

Downloaden könnt Ihr die Sendung hier:

http://chaosradio.ccc.de/cr132.html


(Quelle: http://netzpolitik.org/2008/chaosradio-132-computerverwanzung/)

Sendung über Urheberrecht im digitalen Zeitalter

Der Deutschlandfunk strahlte am 28. Februar 2008 eine Stunde lang eine Sendung über das Urheberrecht im digitalen Zeitalter aus.
In einer Diskussionsrunde wurde über DRM, die Filterung von Filesharingverkehr oder auch das mangelnde Unrechtsbewusstsein der Kunden gesprochen.

Mit dabei waren Stefan Michalk, Geschäftsführer des Bundesverbandes der Musikindustrie, Christian Solmecke, Rechtsanwalt der Kölner Kanzlei Wilde und Beuger (http://www.wbe-law.de/), die Filesharer gerichtlich vertritt, sowie der c't-Redakteur Sven Hansen.

Hier könnt ihr die Sendung als MP3 downloaden:

http://ondemand-mp3.dradio.de/file/dradio/2008/02/28/dlf_20080228_1010_ec6cf81e.mp3


(Quelle: http://www.gulli.com/news/urheberrecht-im-2008-02-29/)

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden

Das Bundesverfassungsgericht hat am 27. Februar sein Urteil zum Thema Onlinedurchsuchung gesprochen.

Zusammengefasst kann gesagt werden, dass dem Staat das Ausspähen der Festplatte bei konkreten Anhaltspunkten einer Gefahr für Leib, Leben und Freiheit sowie bei Bedrohungen, die gegen den Staat direkt gehen, erlaubt wurde.

Darüber hinaus wurde mit dem Recht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme ein neues Grundrecht erschaffen.

Das Urteil besagt zwar, das nur bei einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut das Ausspähen zulässig ist, doch was konkrete Gefahr bedeutet, ist sicherlich auch Auslegungssache der zuständigen Behörden.

(Siehe auch: http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20080227_1bvr037007.html)


(Quelle: http://netzpolitik.org/2008/die-entscheidung-online-durchsuchung-beim-bundesverfassungsgericht/, http://www.heise.de/newsticker/meldung/104125)